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1. Geschichte der Neuzeit - S. 67

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 67 — Vertrieben, französisches Corps am Jselberge gefangen. Ein französisch-bayrisches Heer zum zweiten Male am Jsel vernichtet. Nach dem Waffenstillstand von Znaym Kampf fortgeführt. Dritter Sieg am Jselberge. Hofer Oberkommandant von Tyrol. Nach dem Wiener Frieden Unterwerfung. Infolge falscher Nachrichten aus Östreich neuer Kampf. Speckbacher und Has-pinger entkommen, Hofer durch Verrat gefangen und in Mantua erschossen. Gleichzeitige Besreiungsversuche in Deutschland. Hessischer Volksaufstand unter Dörnberg mißlingt. Schill, nach Stralsund zurückgedrängt, fällt. 11 Offiziere in Wesel erschossen. Herzog Wilhelm von Braunschweig, Sohn Ferdinands, erobert seine Hauptstadt, muß aber vor überlegenen Feinden weichen und schlägt sich durch an die Wesermündung, zu Schiff nach Helgoland. („Deutsche Legion".) Mordversuch des Friedrich Staps aufnapoleon. 1807—12. Wiedergeburt Preußens. Reichsfreiherr Karl von Stein, geb. zu Nassau, früher entlassen, jetzt wieder Minister. Steinsche Reformen: 1) Aufhebung der Erb-unterthänigkeit der Bauern. 2) Städteordnung. Selbstgewählte Bürgermeister und Stadträte. 3) Gesammtministerium. 5 Fachminister. 4) Gedanke einer Nationalrepräsentation der Reichsstände. 1808. Stein aus Furcht vor Napoleon auf seinen eignen Wunsch entlassen, später nach Rußland. (Güter von Napoleon eingezogen. Acht.) Nachfolger Hardenberg. Heeresorganisation durch Gerhard David Scharnhorst, eines Bauern Sohn aus dem Hannoverschen. All- 5*

2. Geschichte der Neuzeit - S. 57

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 57 — Frankreich (Benjamin Franklin in Paris), Holland und Spanien treten auf die Seite der Amerikaner. Der Krieg durch die Gefangennahme des englischen Heeres bei Jorktown (Washington) entschieden. 1783. Im Frieden von Versailles die Unabhängigkeit der „Vereinigten Staaten von Nordamerika" anerkannt. C. Französische Revolution. Ursachen: 1) Ungleiche Verteilung der Steuerlast. Privilegien des Adels und der Geistlichkeit. 2) Große Schuldenlast des Staates infolge der glänzenden Hofhaltung. 3) Rühmlose Kriegführung. 4) Untergrabung des Ansehns von Staat und Kirche durch Schriftsteller, wie Voltaire, Rousseau u. s. ro. (Oben schon erwähnt.) 1774—93. Ludwig Xvi., Enkel Ludwigs Xv., vermählt mit Marie Antoinette, Tochter Maria Theresias. Versuch der Minister Turgot, Malesherbes und zuletzt Neckers, die Neuordnung des Staates mit Sparsamkeit in der Hofhaltung und Befreiung des dritten Standes von den Lasten zu beginnen, scheitert am Widerstande des Hofadels und der Geistlichkeit. Necker, zum zweiten Male berufen, bewirkt die Zusammenberufung der Reichsstände. 1789. Generalstände (etats genereaux) treten zusammen, je 300 von dem Adel und der Geistlichkeit, 600 vom Bürgerstande (tiers etat). Verlangen des letzteren auf Abstimmung nach Köpfen zurückgewiesen. Infolge dessen erklärt sich der dritte Stand für die Nationalversammlung. (Sieyes, Lafayette, Mirabeau.) Schwur

3. Geschichte des Mittelalters - S. 2

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
3) Deutsche Germanen. a. Jngävonen, ursprünglich in eine große Anzahl kleinerer Stämme zerfallend (Cherusker), später Friesen und Sachsen genannt. b. Jstävonen, später unter dem Namen Franken auftretend. c. Herminonen (Semnonen, Sueven, Markomannen, Langobarden dazu gehörig) erscheinen später als Thüringer (Hermunduren) in Mitteldeutschland, als Allemannen und Bayern (diese stark mit Resten des gotisch-vandalischen Stammes gemischt) in Süddeutschland. (Mitteldeutsche, Oberdeutsche.) 2) Wirtschaftliche und staatliche Zustände. Geräte und Waffen aus Bronze bezeugen eine fortgeschrittene Kultur schon in früher Zeit. Jagd und Krieg Lieblingsbeschäftigung des freien Germanen. Ackerbau und Viehzucht in einfachster Form bereits getrieben, aber meistens den Sklaven und Frauen überlassen. Acker Eigentum der Gemeinde bei wandernden Stämmen (Cäsar), Privateigentum bei seßhaften (Tacitus). Bei allen Stämmen Freie und Unfreie. Auf der Freiheit beruht die politische Berechtigung. Bei den meisten Stämmen Adel, ohne höhere Rechte, aber mit größerem Ansehn. (Folge von Kriegsruhm?) Unfreie geteilt in Hörige (vorgefundene unterworfene Bevölkerung?) und Lklaven (Kriegsgefangene). Jeder Stamm ursprünglich ein Staat für sich. Landesgemeinde Versammlung aller Freien, zugleich Heeres-Versammlung und oberstes Gericht. Stamm zerfällt in Gaue, diese in Hundertschaften. Gewählte Gauvorsteher im Frieden Leiter der Landesgemeinde, im Kriege ein Herzog gewählt. Königtum au-o dem Herzogtum entwickelt, erblich. (Königsgeschlecht immer

4. Geschichte des Mittelalters - S. 15

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 15 — Macht der Großen. Hausmeier, ursprünglich die ersten der Diener, durch die Aufsicht über das königliche Haus und die königlichen Güter zu Macht gelangt, Vormünder der unmündigen Könige, endlich thatsächlich Regenten. Stammväter des karolingischen Hauses: Pippin der Ältere (von Landen) und Arnulf von Metz, Vormünder des jungen Dagobert in Austrasien; dann Pippin Hausmeier des ganzen Reiches. Versuch seines Sohnes Grimoald, die Merovirtger zu beseitigen. Pippin der Mittlere (von Heristal), Sohn von Pippins des Älteren Tochter Begga und Arnulfs Sohn Anse-gisel (auch Hausmeier), Hausmeier von Austrasien und „Herzog der Franken". (Stellung beruht auf großem Grundbesitz und persönlichem Ansehn.) 687. Pippin siegt bei Testri über Bertra, den Hausmeier von Neustrien. Herstellung der Reichseinheit. Letzt- 714. willige Vererbung seiner Stellung (kein Amt mehr) an seinen Enkel Theobald. (Vormundschaft der Großmutter Plektrudis.) Einfall der Friesen und Abfall der Allemannen und Bayern. Pippins unehelicher Sohn Karl (später „Martell") an die Spitze der nationalen Partei in Austrasien gestellt. Besiegung der Friesen. 717. Der Hausmeier der nach Selbständigkeit strebenden Neustrier, Raginfried, von Karl bei Vincy und zwei Jahre darauf bei Soissons geschlagen. Herstellung des Reiches. Germanische Stämme jenseits des Rheins zum Gehorsam zurückgebracht. Heranziehung der Geistlichkeit zu den Lasten des Staates. (Steuern und Kriegsdienst.) Vergebung der Krongüter leihweise. (Lehn.) Ansturm der Araber. 732. Karl Martell besiegt die Araber unter Abdur-Rhaman in der siebentägigen Schlacht bei Tours und Portiers

5. Geschichte des Mittelalters - S. 16

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 16 — („Martell") und einige Jahre darauf bei Narbonne. Occidentalische Kultur gerettet. Berechtigung der karolingischen Herrschaft bewiesen. 741. Karl Martell stirbt. C. Innere Entwicklung des Frankenreiches. Staatliche Einrichtungen der germanischen Reiche auf römischem Boden germanisch. (Königtum, Adel, Gericht.) Kultur romanisch. Schriftsprache lateinisch. Verschmelzung von Romanen und Germanen in den meisten Staaten mißlungen infolge der Verschiedenheit der Religion und der gewaltsamen Vertreibung der Romanen aus ihrem Besitztum. Infolge der Vermeidung dieser Fehler Verschmelzung der Bevölkerung in Gallien trotz anfänglicher Rechtsungleichheit. (Besteuerung der Romanen. Steuerfreiheit der Germanen. Doppeltes Wergeld der germanischen Grundbesitzer.) Königtum erblich im Geschlechte der Merovinger, aber Mitwirkung der fränkischen Reichsversammlung bei der Nachfolge. Entwicklung eines Verdienstadels aus der Gefolgsgenossenschaft. (Adel im altgermanischen Sinne nicht vorhanden, nur das Königsgeschlecht adlig.) Reich in Grafschaften geteilt. Herzogtum bei den unterworfenen Stämmen jenseits des Rheins. Graf Vertreter des Königs in der Leitung des Gerichts und Anführung des Heerbannes. Herrschaft der Stadt über das Land gebrochen. Wohnsitz des Grafen auf dem Lande. Wachsende Bedeutung des Bischofs in der Stadt. Märzfeld zugleich Reichs- und Heeresversammlung. Grundbesitz sehr ungleich verteilt. Anhäufung des Grundbesitzes in der Hand des Verdienstadels

6. Geschichte des Mittelalters - S. 50

1891 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 50 - C. Innere Entwicklung des Reiches unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 1) Fürsten. Macht und Umfang der Herzogtümer durch Otto I. verringert. Pfalzgrafen und Markgrafen gleichgestellt. Hohe Geistlichkeit durch Befreiung von der herzoglichen Macht in den Fürstenstand erhoben. Entwicklung eines nach immer größerer Selbständigkeit ringenden Fürstentums. (Erblichkeit thatsächlich erreicht.) Fürsten sind alle unmittelbaren Lehnsträger des Königs. Weltliche Fürsten: Herzoge, Pfalz- und Markgrafen, einige Grafen. (Landgrafen.) Geistliche: Erzbischöse, viele Bischöfe, einige Äbte. Alle andern Lehnsträger Vasallen des Königs und der Fürsten, deren Macht von der Zahl treuer Vasallen abhängt. 2) Städte. Entstehung: a. Bischofsstädte. (Am Rhein und an der Donau alte Römerstädte.) b. Im Anschluß an Klöster. (Fulda.) c. Bei Kaiserpfalzen. (Goslar.) d. Bei Brücken, Furten. (Innsbruck.) Städte mit ihren Mauern werden der Zufluchtsort freier Bevölkerung, die allmählich die Gerichtsbarkeit und Selbstverwaltung erlangt. Erteilung von Privilegien (Markt, Handels- und Gewerberecht) durch die Kaiser. Wachsende Wohlhabenheit und Wehrhaftigkeit- 3) Bauern immer mehr in Abhängigkeit geraten. Freier Bauernstand nur noch in Niedersachsen. 4) Reichsregierung. Königtum erscheint als erblich im Stamme der sächsischen und salischen Kaiser, wenn auch die Zustimmung der Fürsten erforderlich ist. Durch das Aussterben dieser Geschlechter entwickelt sich das freie Wahlrecht der

7. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 43

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 43 — kein erbliches Recht an seiner Hufe habe, sondern auf Kündigung weichen müsse. Seitdem begann der Grundherr vielfach die Bauern von Haus und Hof zu vertreiben, sie zu „legen", wie man es nannte, und sie zu bloßen Tagelöhnern zu machen. Diese Verhältnisse wurden durch die Verarmung und starke Verminderung der bäuerlichen Bevölkerung im dreißigjährigen Kriege noch befördert und erreichten nach demselben ihre Vollendung. Infolge des „Segens" der Bauernhufen und der Aneignung im Kriege entvölkerter und herrenlos brachliegender Strecken Landes bildete sich der große Grundbesitz, der noch heute für unser Land charakteristisch ist, und der Ritterstand gelangte zu immer größerer Macht und Wohlhabenheit. Im Gegensatze dazu geriet die Masse der ländlichen Bevölkerung in so traurige Verhältnisse, daß ihr Dasein fast nicht mehr menschenwürdig erschien. Auch in den Städten waren die Z u st ä n d e teilweise ganz erbärmlich, der Acker verwüstet und vielfach unbebaut, Gewerbtätigkeit und Handel daniederliegend, die Gemeinden verschuldet, zur Verpfändung ihrer Güter gezwungen. Dazu kam eine tiefe sittliche Versunkenheit infolge der Greuel des Krieges; wer noch etwas besaß oder erwarb, suchte es in tollem Sinnengenusse los zu werden; an Stelle der Frömmigkeit war wüster Aberglaube getreten, die Hexenprozesse nahmen einen erschreckenden Umfang an, im 17. Jahrhundert gab es kaum eine Stadt oder ein Dorf, von wo nicht eine Verbrennung wegen Zauberei gemeldet ward. Dazn kam bei den höheren Ständen die Nachahmung der Franzosen; französische Sitte, französische Tracht und Sprache fanden überall Eingang. Auch die Fürsten richteten nicht nur ihren Hofhalt nach französischem Muster ein, sondern suchten auch die Allgewalt eines Ludwigs Xiv. in ihren

8. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 42

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 42 — noch Seuchen und Hungersnot dazu. Endlich machte Westfälischer der W c ft f ä I i f ch c Friede den Greueln ein Ende, Friede I«ls^her die Bedingungen waren für Mecklenburg nicht vorteilhaft. Die Herzöge erhielten zwar die Bistümer Schwerin und Ratzeburg, sowie die Johauuiter-Komtureien Mirow und Nemerow, mußten aber Wismar, die Insel Poel und N e u k l o st e r an Schweden abtreten. Folgen de, Die Folgendeskrieges waren entsetzlich. Krieges. srgar schon im 16. Jahrhundert ein wirtschaftlicher Niedergang Mecklenburgs eingetreten, dem mich der gute Wille eines Johann Albrecht und Ulrich nur wenig zu steuern vermochte, so war jetzt der letzte Rest des Wohlstandes vernichtet worden. Weite Strecken Landes lagen unbebaut und öde da, ganze Dorffchaften waren vom Erdboden verschwunden, die Bevölkerung von etwa 200 000 auf 50000 herabgefunken. D i e Herzöge versuchten, so gut es ging, die Wunden des Krieges zu heilen, aber ihre Mittel waren zu beschränkt. Sie hatten zwar seit der Reformation großen Grundbesitz erlangt, über den ihnen freie Verfügung zustand, denn die Kloftergiiter waren landesherrliches Eigentum (Domauium) geworden; aber die Deckung der großen Schulden verschlang ihre ganzen Einkünfte, und so war es ihnen unmöglich, größere Summen für die Hebung des Landes zu verwenden. So vermochten sie auch dem Bauernstände nicht zu helfen, denn sie durften die Ritterschaft nicht erzürnen, wenn anders sie die Stände zur Tilgung der Schulden mit heranziehen wollten. Dabei waren die Bauer n in der elendesten Lage, sie waren mit der Zeit Leibeigene geworden, die mit all' ihrer Habe und ihrer ganzen Familie dem Herrn zu Diensten sein mußten. Schon vor dem dreißigjährigen Kriege wurde gesetzlich ausgesprochen, daß der Bauer

9. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 54

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 54 — Georg von Mecklenburg: Strelitz 1816-60. Aushebung der Leibeigenschaft 1820. 4. Mecklenburg in der neuesten Zeit. Die beiden Regenten, welche die Großherzogtümer in die neueste Zeit hinüberleiteten, waren volkstümlich im wahrsten Sinne. Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin sowohl als auch Georg von M e ck l e n b u r g - S t r e l i tz, welcher auf seinen Vater Karl Ii. folgte, verstanden es, durch persönliches Wohlwollen und Einführung freiheitlicher Reformen sich die Liebe ihres Volkes in reichstem Maße zu erwerbeu. Dabei vergaßen beide über das materielle Wohl ihres Landes die geistigen Interessen nicht. Sie förderten Theater und Musik und unterstützten die Bestrebungen für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde; Großherzog Georg staub auch in freundschaftlichem Verkehr mit Göthe. Die wirtschaftlichen Reformen erstreckten sich fast auf alle Gebiete des Volkslebens. Vor allen: nahmen sich die Regenten der hart bedrückten Landbevölkerung an. Auf eiuem Landtage zu Sternberg wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft beschlossen und bald darauf durchgeführt. Zudem wurde schon der Grund gelegt zur V e r e r b p a ch t u n g der Bauerngüter, und diese durch die sogenannte Separierung, d. H. Aushebung der Gemeinschaftsverhältnisse und Zusammenlegung der einzelnen Ackerstücke, abgerundet. Der Hebung des Großgrundbesitzes diente der r i 11 e r s ch a f t l i ch e K r e d i t v e r e i n und die ritterfchaftliche Hypothekenordnung. Der Aufschwung des Verkehrs, welcher damals in ganz Deutschland sich geltend machte, führte auch in Mecklenburg zur Anlegung von Kunststraßen, den sogenannten

10. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 30

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 30 — völkerung allmählich recht schlecht geworden. Das platte Land war fast ganz in kleine Bauernhufen zerteilt, großen Grundbesitz im heutigen Sinne gab es im Mittelalter bei uns nicht, höchstens hatte der Grundherr einige Hufen iu eigener Bewirtschaftung. Die Bauern, freie Zinsbauern, hatten zwar mit Ausnahme der Natzeburger, seit alter Zeit hohe Abgaben zu zahlen und lästige Dienste zu leisten gehabt, denn sie mußten außer dem Zins und den Arbeiten, zu welchen sie dem Grundherrn, mochte dieser der Laudesherr selbst oder eilt Lehusiuauu, ein Kloster oder eine Stadt sein, verpflichtet waren, alle dem Landesherrn eine regelmäßige Abgabe, die Landbede, und vielfach dem Bischöfe den Zehnten entrichten; aber sie hatten doch bei fleißiger Bewirtschaftung des zum großen Teil fruchtbaren Bodens ein leidliches Auskommen gehabt. Als dann aber die Herzoge bei ihrer steigenden Geldnot die Einkünfte aus den Baueruhufen in immer größerem Umfange hatten abtreten oder verpfänden müssen, waren die Bauern dem Grundherrn preisgegeben. Und dieser wußte ihre Arbeitskraft mehr und mehr auszunutzen und sie zu immer weiteren Diensten heranzuziehen. Die Fürsten aber, die auf deu guten Willen ihrer Ritterschaft angewiesen waren, hatten es geschehen lassen müssen. So gerieten die Baueru iu völlige Abhängigkeit. Die so geschilderten Zustände Mecklenburgs, wie sie sich bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts entwickelt hatten, sind im kleinen das Bild, das in dieser Zeit ganz Deutschland darbietet. Die Stände liegen im Kampfe mit einander, der Kaiser ist machtlos, auf seine Hausmacht und den guten Willen jener angewiesen. Die Geistlichkeit ist verwildert, die Versuche einer „Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern"
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